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   VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559   

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VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559 (https://dejure.org/2014,21450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2014 - 17 P 14.559 (https://dejure.org/2014,21450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 17 P 14.559 (https://dejure.org/2014,21450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Personalvertretung auf die abredegemäße Durchführung einer zwischen ihr und der Dienststelle geschlossenen Dienstvereinbarung; Regelung der Voraussetzungen und Umfang eines Entgeltfortzahlungsanspruchs in einer Dienstvereinbarung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 73 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1, Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG, § 77 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 BetrVG, § 29 TV-L, § 16 UrlV
    Personalvertretungsrecht: Verpflichtung zur Durchführung einer Dienstvereinbarung als Gegenstand einer Personalvertretungssache nach BayPVG | Anspruch auf abredegemäße Durchführung einer Dienstvereinbarung; Antragsbefugnis im Beschlussverfahren ; Auslegung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Personalvertretung auf die abredegemäße Durchführung einer zwischen ihr und der Dienststelle geschlossenen Dienstvereinbarung; Regelung der Voraussetzungen und Umfang eines Entgeltfortzahlungsanspruchs in einer Dienstvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 934
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00

    Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieses Mitbestimmungstatbestands ist zunächst, dass eine Arbeitszeitregelung inmitten steht, wobei der Begriff der Arbeitszeit an den dienstrechtlichen Begriff anknüpft, wie er sich in den beamten- und arbeitszeitrechtlichen sowie tarifvertraglichen Regelungen findet (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2001 - 6 P 6.00 - PersR 2001, 154 m.w.N.).

    Ist dies der Fall, unterliegt nach Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG der Mitbestimmung jede Maßnahme, die eine generelle und unmittelbar verbindliche Verteilung der abzuleistenden Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Woche oder deren Einteilung an den einzelnen Wochentagen vornimmt (BVerwG, B.v. 8.1.2001 a.a.O. m.w.N. zum gleichlautenden § 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BPersVG).

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Denn Dienstvereinbarungen erfüllen mit ihrer die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten normativ gestaltenden Wirkung im Bereich des Personalvertretungsrechts dieselbe Funktion wie Betriebsvereinbarungen im Rahmen der Betriebsverfassung (BVerwG, B.v. 3.12.2001 - 6 P 12.00 - PersR 2002, 163).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (stRspr des BAG zu Betriebsvereinbarungen, vgl. U.v. 15.4.2014 - 3 AZR 83/12 - NZA-RR 2014, 373 m.w.N.; BVerwG, B.v. 3.12.2001 - 6 P 12.00 - PersR 2002, 163 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BAG zu Betriebsvereinbarungen).

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Denn eine Dienstvereinbarung (Art. 73 BayPVG) ist nach Art. 74 Abs. 1 BayPVG grundsätzlich von der Dienststelle so durchzuführen, wie sie abgeschlossen wurde (Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 73 Rn. 63c und 96a, jeweils m.w.N.; Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen, BPersVG, 8. Auflage 2013, § 73 Rn. 15; stRspr des BAG zum vergleichbaren § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, vgl. B.v. 20.1.2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 m.w.N.; B.v. 18.5.2010 - 1 ABR 6/09 - BAGE 134, 249).

    Die zwischen den Vertragsparteien erzielte Einigung über den Inhalt der Dienstvereinbarung in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 BayPVG gestaltet das Rechtsverhältnis der Parteien und verleiht dem Personalrat damit das Recht, vom Dienststellenleiter die Durchführung gemeinsam vereinbarter Normen verlangen zu können (vgl. BAG, B.v. 18.5.2010 - 1 ABR 6/09 - BAGE 134, 249 zu § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 73 Rn. 63c und 64 ff.).

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn eigene - materielle - Rechte geltend gemacht werden (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 30.1.2013 - 6 P 5.12 - BVerwGE 145, 368 Rn. 16 m.w.N.), deren Bestehen nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (BAG, B.v. 21.8.2012 - 3 ABR 20/10 - BetrAV 2013, 63 m.w.N.).

    Da sowohl Antragsteller als auch Beteiligte zu 1 übereinstimmend bekunden, dass sie zunächst nach Abschluss der Dienstvereinbarung die Anrechnung von Arztbesuchszeiten in der vom Antragsteller geltend gemachten Weise praktiziert haben, erscheint das Bestehen eines diesbezüglichen Durchführungsanspruchs des Antragstellers nicht von vorneherein ausgeschlossen (BAG, B.v. 21.8.2012 - 3 ABR 20/10 - BetrAV 2013, 63 m.w.N.).

  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Denn eine Dienstvereinbarung (Art. 73 BayPVG) ist nach Art. 74 Abs. 1 BayPVG grundsätzlich von der Dienststelle so durchzuführen, wie sie abgeschlossen wurde (Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 73 Rn. 63c und 96a, jeweils m.w.N.; Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen, BPersVG, 8. Auflage 2013, § 73 Rn. 15; stRspr des BAG zum vergleichbaren § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, vgl. B.v. 20.1.2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 m.w.N.; B.v. 18.5.2010 - 1 ABR 6/09 - BAGE 134, 249).

    Wie die Dienstvereinbarung auszulegen ist, ist dabei eine Vorfrage des Durchführungsanspruchs (vgl. BAG, B.v. 20.1.2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung; B.v. 18.1.2005 - 3 ABR 21/04 - BAGE 113, 173 für den betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch: danach besteht allerdings kein Anspruch auf abredegemäße Durchführung, soweit es um die Auslegung von gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträgen geht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2003 - 1 A 1088/01

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei der Auswertung von mit Hilfe einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Beansprucht die Personalvertretung die abredegemäße Durchführung einer zwischen ihr und der Dienststelle geschlossenen Dienstvereinbarung, ist sie grundsätzlich auch dann antragsbefugt, wenn keine Rechtsposition aus der Dienstvereinbarung streitig ist, die gerade ihre Rechtsstellung betrifft (entgegen OVG NW, B.v. 17.12.2003 - 1 A 1088/01.PVL - PersV 2004, 379).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinen Beschlüssen vom 17. Dezember 2003 - 1 A 1088/01.PVL - (PersV 2004, 379) und 23. März 2010 - 16 A 2423/08.PVL - (PersV 2010, 389) die Antragsbefugnis des Personalrats bei einem Streit über Auslegung und Durchführung von Dienstvereinbarungen davon abhängig macht, dass eine Rechtsposition aus der Dienstvereinbarung streitig geworden ist, die gerade die Rechtsstellung des Personalrats betrifft, ist dem entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen.

  • BVerwG, 26.03.1986 - 6 P 38.82

    Einstellung des Betriebes eines Dienstzuges - Beteiligung des Personalrates - Die

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Bei einer Dienstvereinbarung handelt es sich um eine zweiseitig verbindliche Regelung (BVerwG, B.v. 26.3.1986 - 6 P 38.82 - PersV 1986, 510), mit deren Abschluss die Beteiligungsrechte des Personalrats im Anwendungsbereich der Dienstvereinbarung abgegolten sind (BVerwG, B.v. 8.7.1983 - 6 P 1.81 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 25 m.w.N.; Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 73 Rn. 8a).

    Wird - wie hier - dem Antrag nach ein (möglicherweise bestehender und nicht offensichtlich ausgeschlossener) Durchführungsanspruch geltend gemacht, hat das Gericht erst im Rahmen der Begründetheit abzugrenzen (vgl. BAG, B.v. 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) u.a. - BAGE 63, 140; B.v. 24.2.1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191), ob es tatsächlich inhaltlich um den behaupteten Durchführungsanspruch geht oder ein Individualanspruch geltend gemacht wird bzw. ob nicht Maßnahmen im Vollzug der Dienstvereinbarung inmitten stehen, die dem Dienststellenleiter ohne eine Beteiligung des Personalrats vorbehalten sind (BVerwG, B.v. 26.3.1986 - 6 P 38.82 - PersV 1986, 510).

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Übereinkommen zwischen Dienststelle und Personalvertretung, die einen anderen Inhalt haben, sind nichtig (BVerwG, B.v. 11.12.1991 - 6 P 5.91 - PersR 1992, 104; Ballerstedt/Schleicher/Faber, a.a.O., Rn. 11), wobei dies wegen des Normcharakters der Dienstvereinbarung nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit der gesamten Regelung führen muss (vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber, a.a.O., Rn. 11c).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Zudem betreffen Regelungen zur Entgeltfortzahlung den individualrechtlichen Vergütungsanspruch des Beschäftigten und nicht dessen Arbeitszeit (vgl. zum Ganzen Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 75 Rn. 371 ff. m.w.N.; vgl. auch BAG, U.v. 19.9.2012 - 5 AZR 678/11 - BAGE 143, 107: die Festlegung der Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit ist von der Regelung des Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG nicht umfasst).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559
    Damit ist durch diese umfassende und abschließende Regelung § 616 BGB in zulässiger Weise - auch bei persönlichen Verhinderungsgründen - abbedungen (Breier/Dassau/ Kiefer/Thivessen, TV-L, Stand April 2014, § 29 Rn. 1; OVG NW, B.v. 3.2.2000 - 1 A 426/98.PVL - PersV 2000, 597; B.v. 3.2.2000 - 1 A 499/98.PVL - juris Rn. 47, beide zu § 52 Abs. 1 Buchst. f BAT; vgl. auch BAG, B.v. 21.1.1997 - 1 ABR 53/96 - NZA 1997, 785 zur Mitbestimmung eines Betriebsrats bei der Einführung einer Nachweispflicht für derartige Fälle).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 21.89

    Aufhebung einer dienstlichen Anordnung - Mitbestimmung des Personalrates -

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • BVerwG, 16.04.2013 - 6 P 11.12

    Keine Sozialplanfähigkeit einer Wegstreckenentschädigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 1 A 499/98

    Ausgestaltung der Mitbestimmungspflichtigkeit von Regelungen des Nachweises der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 1 A 426/98

    Nachweis der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung während der Arbeitszeit;

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 P 5.12

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart;

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08

    Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 16 A 2423/08

    Innehabung des Weisungsrechts im Rahmen der Mitbestimmung bei Überlassung von

  • BVerwG, 02.10.2000 - 6 P 11.99

    Mitbestimmungsverfahren bei der Stufenvertretung; Anhörungsrecht der örtlichen

  • BVerwG, 19.12.1980 - 6 P 11.79

    Verpflichtung der Ausübung der Tätigkeit als Personalratsvorsitzender in der

  • BVerwG, 08.07.1983 - 6 P 1.81

    Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung für das Bundesbahn-Sozialwerk -

  • VGH Bayern, 26.10.1994 - 17 P 94.1301
  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 17 PC 17.2202

    Erfolgloses einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine Verpflichtung der Leitung

    Zwar reicht die Erwägung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 9. Oktober 2017, dass für den streitgegenständlichen Anspruch keine gesetzliche Grundlage bestehe, allein nicht hin, um einen Anordnungsanspruch zu verneinen, weil sich ein solcher Anspruch auch aus einer Dienstvereinbarung (Art. 73 BayPVG) ergeben kann, die nach Art. 74 Abs. 1 BayPVG grundsätzlich von der Dienststelle so durchzuführen ist, wie sie abgeschlossen wurde (BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 -juris Rn. 16 m.w.N.).

    Das insoweit im Vergleich zum Betriebsverfassungsgesetz formstrengere Bayerische Personalvertretungsgesetz enthält dabei eine dem § 28 Abs. 2 BetrVG entsprechende Vorschrift jedenfalls nicht explizit und ermöglicht gleichzeitig gemäß Art. 73 Abs. 1 BayPVG Dienstvereinbarungen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BayPVG (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - Rn. 25).

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Dem Personalrat steht grundsätzlich unabhängig vom Vorliegen dieser besonderen Voraussetzungen das Recht zu, von der Dienststellenleitung, mit der er die Dienstvereinbarung abgeschlossen hat, die vertragsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung zu verlangen (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 17 P 14.559 - PersV 2014, 419 und vom 4. Juli 2017 - 18 P 16.20 00 - PersV 2017, 423 ; VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2017 - 62 K 6.16 PVL - juris Rn. 37; Berg, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 73 Rn. 25; Fischer/Goeres/Gronimus, GKÖD, Band V Teil 2, Kommentar BPersVG, Stand 5/2018, § 73 Rn. 25a; Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, § 83 BPersVG Rn. 67; Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 73 Rn. 27; Ramm, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz, 73. Update 7/2019, § 73 Rn. 27; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012, § 73 Rn. 22a; Wolber, RiA 1984, 228 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 5 L 3/14

    Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit und Verletzung des Mitbestimmungsrechtes

    Denn nur dann, wenn eine Rechtsposition aus der Dienstvereinbarung, die gerade die Rechtsstellung des Personalrates betrifft, streitig geworden ist, ist darüber auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 PersVG LSA zu entscheiden ( vgl. hierzu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Dezember 2003, a. a. O. Rn. 69. ff. [m. w. N.]; Bieler/Vogelgesang/ Plaßmann/Kleffner, a. a. O., § 70 Rn. 77 f., § 78 Rn. 43 f. [m. w. N.]; a. A.: BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 17 P 14.559, juris Rn. 17 f. ).

    Im Übrigen beantragt der Antragsteller vorliegend auch nicht die abredegemäße Durchführung der Dienstvereinbarung ( vgl. dazu: BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2014, a. a. O. ); insbesondere bliebe die konkrete Art und Weise der Durchführung unklar.

  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 18 P 16.2000

    Dienstvereinbarung zum betrieblichen Vorschlagswesen

    Der Antragsteller muss einen Sachverhalt vortragen, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - ergibt, dass ihm das geltend gemachte Recht (vgl. § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG) zusteht (BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - PersV 2014, 419 Rn. 15; Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Stand März 2017, Art. 81 Rn. 90b).

    Damit will er nicht die (bloße) Rechtswidrigkeit einer gegenüber den Beschäftigten ergangenen Maßnahme des Beteiligten feststellen lassen, also Individualinteressen einzelner Beschäftigter geltend machen, was nicht zulässig wäre (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2008 - 6 PB 19.08 - PersR 2008, 458 Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - PersV 2014, 419 Rn. 16); er macht vielmehr einen eigenen Anspruch als Vertragspartner des Beteiligten geltend.

  • OVG Sachsen, 09.11.2017 - 9 A 91/17

    Dienstvereinbarung, Zuständigkeit

    25 Damit ist im Ergebnis nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 8. Juli 2014 - 17 P 14.559 -, juris Rn. 14 ff.) zu folgen.
  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.01334

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Einführung einer EDV-basierten

    Zwar ist inzwischen anerkannt, dass sich ein Personalrat auf die abredegemäße Durchführung von bestehenden Dienstvereinbarungen berufen kann und zwar sowohl hinsichtlich eigener Rechtspositionen des Personalrats (Zuständigkeiten, Beteiligungsrechte, sonstige Befugnisse), als auch soweit Positionen der Beschäftigten betroffen sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 5 P 2/18 - PersV 2020, 64 ff., Leitsatz 2 u. S. 67 m.w.N; BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - juris Leitsatz 1 u. Rn. 15 ff. sowie B.v. 4.7.2017 - 18 P 16.2000 - juris Rn. 22; a.A. noch OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.12.2003 - 1 A 1088/01.PVL - juris Leitsatz 2 u. Rn. 65 ff.).
  • VG Münster, 22.06.2017 - 22 K 5772/16
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 1995 - 1 A 3556/92.PVL -, PersR 1995, 327, und vom 17. Dezember 2003 - 1 A 1088/01.PVL -, juris Rd. 67; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 5 L 3/14 -, ZfPR 2017, 42; differenzierend Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. Februar 2000 - 8 BF 334/99 -, juris Rd. 24; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2010 - OVG 60 PV 7.09 - juris; die Abgrenzung in die Begründetheit des Antrags verlagernd BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 17 P 14.559 -, juris Rd. 17 f.

    : BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 17 P 14.559 -, juris Rd. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2010 - OVG 60 PV 7.09 - juris, ohne weitere Begründung.

  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 18 PC 15.1624

    Einstweilige Verfügung bzgl. der weiteren Anwendung einer in einer

    Denn soweit im Hauptsacheverfahren rechtskräftig festgestellt würde, dass der Antragsteller trotz der Entscheidung des Beteiligten, das Ideenmanagement zum 30. Juni 2015 einzustellen, einen Anspruch auf Durchführung der Dienstvereinbarung "Ideenmanagement" über diesen Zeitpunkt hinaus hat (zur entsprechenden Antragsbefugnis vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2014 - 17 P 14.559 - PersV 2014, 419 Rn. 15 ff.), können ab dem 1. Juli 2015 eingereichte Vorschläge nachträglich entsprechend der Dienstvereinbarung behandelt und rückwirkend prämiert werden.
  • VG Berlin, 20.04.2017 - 62 K 6.16

    Dienstvereinbarung zwischen Direktor des Klinikums und Klinkpersonalrat über die

    Es leuchtet ein, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 17 P 14.559 -, Juris Rn. 16, der Personalvertretung, die Partei der Dienstvereinbarung ist, einen eigenständigen Anspruch auf Durchführung der Dienstvereinbarung (aus Art. 74 Abs. 1 BayPVG = § 74 Abs. 1 PersVG) und damit eine Rechtsstellung im Sinne des § 91 Abs. 1 Nr. 3 PersVG zuerkennt.
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